AGB und Zahlungsbedingungen
1. Angebot und Angebotsunterlagen- Angebote sind für die Dauer von 24 Werktagen ab Datum des Angebots verbindlich, soweit nicht anderes bestimmt ist.
- Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen,Gewichts-und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Alle Eigentums-und Urheberrechte an dem Angebot und sämtliche Unterlagen dürfen ohne Genehmigung des Anbieters weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen als vereinbarten Zweck benutzt werden.
- Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftragsgeber auf eigene Kosten zu beschaffen.
- Sämtlichen Nebenarbeiten (z.B. Maurer,Stemm-,Verputz-Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Maler und Lackierer arbeiten ) sind im Angebot nicht erhalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer nach Weisung des Auftraggebers oder aufgrund der Notwendigkeit zur ordnungsgemäßen und / oder zügigen Erledigung der beauftragten Arbeiten ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten.
- Gerüste und anderen Maschinen ,Strom- und Wasseranschlüsse sind vom Auftragsgeber zu stellen.
- Maßaufnahme und Montage, die aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nach Anweisung des Auftraggebers oder aufgrund der Notwendigkeit im Zuge einer ordnungsgemäßen und / oder zügigen Arbeitsausführung ausgeführt bzw. wiederholt werden sind, gesondert zu vergüten.
2. Zustandekommen des Vertrages
- Mit der Bestellung bzw. mit Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben bzw. die angebotene Leistung in Anspruch nehmen zu wollen.
- Bei erteilten Aufträgen kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Ausführung erst nach schriftlicher Unterzeichnung des Angebots oder der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber erfolgt.Jegliche Nebenabreden zu dem geschlossenen Vertrag bedürfen dann ebenfalls der Schriftform. Auch bei Änderungen und Ergänzungen des Auftrages und / oder Nachtragsarbeiten kann der Auftragnehmer die Ausführung von einer schriftlichen Gegenbestätigung der getroffenen Vereinbarung durch den Auftraggeber abhängig machen.
- Alle unsere Produkte sind Sonderanfertigungen und sind vom Umtausch ausgeschlossen.
- Unsere Werkstücke können von Bildern sowie vorgelegten Entwürfen abweichen.
- Abweichungen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
- Farben werden von Hand gemischt und können gegebenenfalls abweichen.
- Farbabweichungen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
- Die Art und Bauweise bzw. deren Ausführung ist alleine Sache des Herstellers. Sonderwünsche werden nach Absprache und gegenseitiger schriftlicher Einverständniserklärung gerne soweit machbar berücksichtigt. Bei Bedarf einer Nachtkalkulation.
- Produktion und Lieferung erfolgt ab 12 KW , wenn keine Sondervereinbarung getroffen ist , ab Datum des Eingangs einer Anzahlung auf dem Girokonto des Verkäufers und nach Klärung aller technischen Einzelheiten und Vereinbarungen. Vorher vereinbarte Fertigungs- bzw. Lieferzeiten haben somit keine Gültigkeit und müssen neu geklärt werden.
- Bei einer Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung verpflichtet sich der Auftraggeber , die damit verbundenen Voraussetzungen zu beschaffen bzw. zu erbringen. Erbringt oder beschafft der Auftraggeber nicht rechtzeitig die Notwendigen Unterlagen kann der Auftragnehmer rückwirkend eine Zahlung des gesetzlichen MwSt. verlangen.
- Eine Anzahlung in Höhe von ab 50 % - 100 % des Angebotspreises wird vor Maßaufnahme eingezahlt.
- Eine Restzahlung in Höhe des Angebotspreises wird am Tag der Lieferung bar vor Montage bezahlt.
- Kontodaten:
Postbank BIC: PBNKDEFF
5. Garantie
- Der Auftragnehmer gewährt eine Herstellergarantie von zwölf Monaten auf die angefertigten Produkte.
- Die Herstellergarantie greift in den folgenden Fällen:
5.2. Wenn das Produkt Brüche oder Verformungen aufweist, die bei sachgemäßem Gebrauch (also zweckmäßiger Verwendung der Produkte) festgestellt wurden und auf Mängel im Herstellungsprozess oder mangelhafte Schweißung von Nähten zurückzuführen sind.
5.3. Bei verminderter Belastbarkeit, Brüchen oder Verformungen, die auf inkorrekte Befestigung oder die Verwendung von mangelhaften Befestigungselementen zurückzuführen sind.
5.1.1. Die Herstellergarantie greift nicht in den folgenden Fällen:
5.1.2 . Wenn die optische Unversehrtheit der Farbendverarbeitung nicht mehr gegeben ist (wie etwa bei Sprüngen, Kratzern, Rissen oder anderen Beschädigungen, die entweder durch physisches oder chemisches Einwirken entstanden sind).
5.1.3.. Bei Brüchen oder Verformungen der Gesamtstruktur des Produktes, die nicht auf Mängel im Herstellungsprozess zurückzuführen sind, sondern durch unsachgemäße
Verwendung der Produkte oder andere physische oder chemische Einwirkung entstanden sind.
5.1.4. Bei verminderter Belastbarkeit, Brüchen oder Verformungen des Produktes als Konsequenz einer aufeinander nicht abgestimmten Materialverwendung und Platzierung des
Produktes, also der Flächebeschaffenheit, auf der die Montage des Produktes durchgeführt wird, wenn die Montage auf Flächen erfolgt, die den baulichen Vorschriften nicht entsprechen oder wenn diese Flächen Verformungen oder Beschädigungen aufweisen.
5.1.5. Im Rahmen von gültigen Garantieansprüchen verpflichtet sich der Hersteller in seinem eigenen Ermessen die festgestellten Mängel aus eigenen Ressourcen nachzubessern.
6.Einbau
- Einbau erfolgt auf gesonderten Kundenwunsch und ist nicht Bestandteil der Bestellung.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufer.
- Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, allein der Betriebssitz des Auftragnehmers.
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschl. Wechsel-und Scheckforderungen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Trägern von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Betriebssitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inlandhat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Es gilt ausschließlich deutsche Recht unter Ausschluss anderen nationalen oder internationalen Rechts, auch unter Ausschluss der Gesetze über den Internationalen Kauf beweglichen Sachen, selbst wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
- Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
